
Betriebliche Pensionskassen sind berechtigt Pensionskassengeschäfte für Anwartschaftsberechtigte und Leistungsberechtigte eines Arbeitgebers durchzuführen, d. h. hierbei handelt es sich um eine geschlossene Pensionskasse, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter gegründet hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

Pensionskasse, die aufgrund ihrer Konzession nur berechtigt ist, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte eines Arbeitgebers oder mehrerer Arbeitgeber innerhalb eines Konzerns zu betreiben.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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